

Bundestag beschließt Pflegebonusgesetz
Gute Nachrichten: das deutsche Parlament, der sogenannte Bundestag, hat am 19. Mai ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verabschiedet. Es geht um je 500 Millionen Euro, die für Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden dann den Pflegekräften ausgezahlt. Diese Gelder und damit den Bonus bekommen sollen:
Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weiter und länger als ein halbes Jahr dort gearbeitet haben. Intensivfachkräfte bekommen eine 1,5-fach höhere Prämie im Vergleich zu normalen Fachkräften.
In der Alten- bzw. Langzeitpflege sind bestimmte Arbeitgeber verpflichtet, ihren Pflegekräften in der zweiten Jahreshälfte 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen.
Alle Beschäftigten, die zwischen November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in einer solchen Einrichtung der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt und tätig sind, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro.