

Corona-Impfpflicht soll auslaufen
Mitarbeiter:innen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern mussten in Deutschland seit Mitte März 2022 eine vollständige Impfung oder Genesung gegen das Corona-Virus nachweisen. Auch für Personal in Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen galt diese Regelung. Ansonsten drohen Tätigkeitsverbote oder Bußgelder.
Nun läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus mit Ende des Jahres nach. Erklärt wird diese Entscheidung vom Bundesgesundheitsministerium mit der geringen und stetig zurück gehendend Anzahl von Covid-Erkrankungen der letzten Wochen. Mit der Impfpflicht sollten vulnerable Gruppen vor einer Ansteckung durch das Personal besser geschützt werden; von dieser Wirkung sei aber bei der Zunahme der Corona-Variante BQ.1.1 nicht mehr auszugehen.
Das bedeutet auch alle, die aus dem Ausland kommend im nächsten Jahr die Arbeit in Deutschland als Pflegekraft beginnen werden, dass sie den teils aufwändigen Nachweis des Impfschutzes gegen Corona gesetzlich nicht mehr benötigen werden. Es kann jedoch sein, dass manche Arbeitgeber für eine gewisse Zeit noch darauf bestehen werden.