

Pflegefachkräfte übernehmen ärztliche Tätigkeiten
Pflegefachpersonen bekommen in Zukunft mehr Kompetenzen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Was in anderen Ländern schon Alltag ist, kommt nun auch in Deutschland verstärkt. Qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig Menschen verstärkt selbständig und eigenverantwortlich versorgen können, wenn diese beispielsweise Diabetes haben oder dement sind. Das soll die pflegerische Versorgung stärken und stellt einen Bruch mit der tradierten Arbeitsteilung zwischen Ärzten und Pflegern dar.
Ab Anfang kommenden Jahres soll daher in jedem Bundesland für maximal vier Jahre mindestens eine Erprobung durchgeführt werden, bei der Pflegefachpersonen Tätigkeiten der Heilkunde wahrnehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Damit werden beispielsweise im Bereich Diabetes mellitus und chronische Wunden Blutabnahme, Wundabstrich, Bewertung der Laborwerte sowie die Ableitung, Veranlassung und Empfehlung von entsprechenden Maßnahmen möglich, ohne vorab eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Im Bereich der Demenz kann im Rahmen der Modellvorhaben zum Beispiel eigenständig eine Folgeverordnung von Ergotherapie für psychisch-funktionelle Behandlung zur weiteren Stabilisierung und Verbesserung im Bereich Orientierung, Tagesstrukturierung und Durchführung täglicher Routinen veranlasst werden.
Ziel des Ganzen ist es, Pflegefachpersonal in der Versorgungskompetenz zu stärken und dadurch Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, zum Wohle v.a. chronisch kranker Patient:innen, die mehr Kontinuität in und damit eine Verbesserung in der Behandlung erfahren.