

Sars-Cov-2: Booster-Abfrage nur für neue Beschäftigte in Bayern
In Deutschland gilt für alle in der medizinischen Versorgung arbeitende Personen derzeit eine sogenannte einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das bedeutet, dass Krankenhäuser, Reha-Träger und Pflegeheime als Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass das Personal gegen Corona geimpft ist mit in der EU anerkannten Impfstoffen. Ab Oktober sollen zudem noch strengere Regeln für den Immunitätsnachweis gelten.
Doch die gesamte Vorgabe läuft Ende des Jahres aus und bislang gibt es keine Regelung für die Zeit danach. Das Thema wird stark diskutiert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist gegen eine Verlängerung, da sie dies inzwischen für nicht mehr erforderlich hält. Da Deutschland föderalistisch organisiert ist, haben die einzelnen Bundesländer in gewissem Umfang die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie verfahren.
Bayern geht nun einen eigenen Weg. Die strengeren Anforderungen an den Immunitätsnachweis ab Oktober sollen nur für neu angestellte Beschäftigte gelten. Für alle anderen bleibt es beim Alten.
Das bedeutet, dass nur dann der Impfstatus abgefragt werden muss, wenn man ab Oktober die Arbeit als Pflegekraft in Bayern neu aufnimmt. Als vollständig geimpft gelten Personen ab Oktober nur nach der dritten Corona-Impfung (in Deutschland wird die dritte Impfung als sogenannte Booster-Impfung bezeichnet) bzw. bei zwei nachgewiesenen Impfungen plus einem Genesenennachweis.