

Seniorenheim darf ungeimpfte Mitarbeiter freistellen
Ein hessisches Seniorenheim darf zwei gegen SARS-CoV-2 ungeimpfte Mitarbeiter:innen vom Dienst freistellen. So hat das lokale Arbeitsgericht in einem Eilverfahren entschieden.Das zuständige Gericht hatte am 12. April die Anträge eines Wohnbereichleiters und einer Pflegefachkraft auf eine Beschäftigung unter Verweis auf ihren Arbeitsvertrag zurückgewiesen. Die beiden Mitarbeiter:innen hatten bis zum 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorgelegt und waren deshalb von ihrem Arbeitgeber ab dem 16. März 2022 ohne Lohnfortzahlung vom Dienst freigestellt worden.
Das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner auf Gesundheitsschutz ist laut Gericht wichtiger. Es liegt im Ermessensspielraum des Arbeitgebers, Beschäftigte, die der Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht nachkommen, freizustellen.
Hintergrund: der Deutsche Bundestag hatte im Dezember 2021 beschlossen, dass ab Mitte März 2022 in Deutschland in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen. Zu diesen Einrichtungen und Unternehmen gehören alle der Gesundheits- und Pflegebranche. Denn Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.
Die Umsetzung wird in den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt.