70.000 Lkw-Fahrer und 7.800 Busfahrer fehlen in Deutschland. Wir besetzen Ihre Fahrersitze mit erfahrenen Fahrern aus Drittstaaten – von der Auswahl bis zur Schlüsselzahl 95.
Zwei Behörden, zwei Verfahren – wir steuern beide. Ihr Fahrer ist ab dem ersten Tag in Deutschland bei Ihnen angestellt und arbeitet mit.
Unsere Kandidaten aus Marokko, Tunesien und Ägypten bringen Deutsch auf A2-Niveau mit – oft mehr. Monatelange Sprachkurse vor der Ausreise entfallen weitgehend.
In Deutschland fehlen heute über 70.000 Lkw-Fahrer und rund 7.800 Busfahrer. Ein Drittel der Berufskraftfahrer ist über 55, jedes Jahr gehen 30.000 bis 35.000 in Rente – nur 15.000 bis 20.000 steigen neu ein. Bis 2030 wächst die Lücke laut BGL und bdo auf rund 200.000 Fahrer. Inlandsrekrutierung und Quereinstieg decken den Bedarf seit Jahren nicht: Das Problem ist demografisch, nicht konjunkturell.
Für Sie heißt das: Jeder unbesetzte Fahrersitz lässt Monat für Monat Umsatz und Deckungsbeitrag liegen – bei einem stehenden Lkw sind das schnell 11.000 bis 15.000 Euro pro Monat. Der Gesetzgeber hat 2026 den Weg für Fahrer aus Drittstaaten deutlich vereinfacht: erweiterte Führerschein-Anerkennung, IHK-Prüfung in neun Fremdsprachen und mit § 24a BeschV ein eigener, planbarer Visumsweg. Wir gehen diesen Weg mit Ihnen.
Ein Fahrer aus einem Drittstaat braucht zwei Dinge, und keines ersetzt das andere. Erstens die deutsche Fahrerlaubnis (C/CE für Lkw, D/DE für Bus) über die Führerscheinstelle: Bei den meisten Herkunftsländern – etwa Marokko, Tunesien, Ägypten, Türkei, Georgien oder Indien – ist dafür die komplette deutsche Theorie- und Praxisprüfung nötig; nur bei wenigen, zum Beispiel Albanien und Kosovo, wird der Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben.
Zweitens die Berufskraftfahrer-Qualifikation EU-BKF über die IHK: 140-Stunden-Kurs plus Prüfung, Nachweis ist die Schlüsselzahl 95. Sie gilt für alle Länder gleich – Berufserfahrung aus Drittstaaten wird nicht anerkannt, auch nicht nach 15 Jahren am Steuer.
Wichtig zu wissen: Die sechsmonatige Übergangsfrist des ausländischen Führerscheins deckt nur Privatfahrten. Gewerblich fahren darf Ihr Fahrer von Tag 1 an nur mit deutscher Fahrerlaubnis und Fahrerqualifizierungsnachweis. Zwei Verfahren bei zwei Behörden – wir steuern beide, parallel statt nacheinander.
Der größte Zeitfresser bei der Auslandsrekrutierung ist sonst die Sprachausbildung vor der Ausreise. Unsere Kandidaten aus Marokko, Tunesien und Ägypten bringen Deutschkenntnisse bereits mit – viele sprechen schon beim Interview A2, Busfahrer reisen mit B1 ein. Arbeitsvertrag und Sprachnachweis liegen damit früh vor, der Visumsprozess nach § 24a BeschV startet sofort. Zustimmung der Bundesagentur und Botschaftstermin steuern wir.
Auch die Prüfungen sind keine Sprachhürde mehr: Die EU-BKF-Prüfung ist seit August 2026 unter anderem auf Hocharabisch, Türkisch und Englisch möglich, die Führerschein-Theorie ebenfalls. Deutsch wächst parallel im kostenlosen BAMF-Berufssprachkurs weiter. Ab Einreise ist der Fahrer bei Ihnen angestellt und arbeitet, zum Beispiel im Lager, während Fahrschule, Kurs und Sprachförderung gleichzeitig laufen – die Zeit in Deutschland ist Beschäftigungszeit, keine Wartezeit.
Im Heimatlandca. 3–4 Monate
In Deutschlandca. 3–6 Monate
Ab Einreise bei Ihnen angestellt – der Fahrer arbeitet mit, Deutsch wächst nebenbei im Berufssprachkurs.
Ausnahme: prüfungsfrei umschreibbarer Führerschein (z. B. Albanien, Kosovo) – nur Umschreibung + EU-BKF, ca. 2–3 Monate in Deutschland, insgesamt 5–7 Monate. Busfahrer (B1): ca. 2–3 Monate mehr Vorlauf.
Von der Beauftragung bis zum einsatzbereiten Fahrer rechnen wir im Standardfall mit sechs bis zehn Monaten, gerechnet ab Start der Auswahl: Auswahl und Visum im Heimatland, dann Einreise, Fahrerlaubnis und EU-BKF in Deutschland – Fahrschule, 140-Stunden-Kurs und IHK-Prüfung in der Muttersprache laufen parallel statt nacheinander. Ab Einreise ist der Fahrer bei Ihnen angestellt und arbeitet mit, Deutsch wächst nebenbei im Berufssprachkurs.
Schneller geht es mit prüfungsfrei umschreibbarem Führerschein, etwa aus Albanien oder Kosovo: nur Umschreibung plus EU-BKF, insgesamt fünf bis sieben Monate. Busfahrer brauchen wegen des B1-Nachweises etwa zwei bis drei Monate mehr Vorlauf.
Unser Honorar ist in drei Raten entlang der Meilensteine aufgeteilt: nach dem Interview, nach der Anreise und erst zum Schluss, wenn Ihr Fahrer einsatzbereit ist. Reist ein Fahrer nicht an, stellen wir kostenlos Ersatz. Geht ein Fahrer in der Probezeit, besetzen wir zum reduzierten Preis nach. Faire Anwerbung ist bei uns Prinzip: Die Kosten trägt der Arbeitgeber, nie der Fahrer – mit voller Transparenz nach § 299 SGB III und der Erfahrung aus hunderten internationalen Vermittlungen im Gesundheitswesen.
Die Qualifizierung in Deutschland ist für Sie fast kostenneutral: Der 140-Stunden-Kurs und die Fahrschulvorbereitung laufen über AZAV-zertifizierte Partner und sind nach § 82 SGB III förderbar, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 100 Prozent, inklusive Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Schulungszeiten. Der Berufssprachkurs über das BAMF ist kostenfrei. Lassen Sie uns Ihren Bedarf klären – 30 Minuten genügen. Für die ersten drei Unternehmen bieten wir eine Pilotpartnerschaft zu Sonderkonditionen.