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Pflegemindestlohn: Weitere Erhöhungen bis 2027

Pflegemindestlohn: Weitere Erhöhungen bis 2027

Für Pflegekräfte soll die Lohnuntergrenze, also das gehalt, was man mindestens verdient, in zwei weiteren Schritten erhöht werden.

Ab Juli 2026 steigt der Mindestlohn für

  • ungelernte Pflegehilfskräfte von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, ein Jahr später auf 16,95 Euro;
  • qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhöht sich der Satz von 17,35 Euro auf 17,80 Euro und anschließend auf 18,26 Euro.
  • Pflegefachkräfte erhalten künftig mindestens 21,58 Euro pro Stunde. Aktuell erhalten sie mindestens 20,50 Euro, ab Juli 2026 21,03 Euro.

Der Pflegemindestlohn gilt für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, nicht jedoch für Krankenhäuser. Er bleibt die einzige einklagbare Vergütungshöhe, wenn kein Tarifvertrag besteht.

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