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Deutschland: Branchenmindestlöhne 2024 im Überblick

Deutschland: Branchenmindestlöhne 2024 im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit. In vielen Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf Mindestlöhne geeinigt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, zum Teil sehr deutlich. Wir zeigen Euch für einige Bereiche die Branchenmindestlöhne und erläutern vorab noch, was es damit auf sich hat.

Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Das heißt: Sie gelten dann für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Alle Beschäftigten in dieser Branche haben das Recht, nach diesem tarifvertraglich festgelegten Mindestlohn bezahlt zu werden. Das ist wichtig, weil die Branchenmindestlöhne fast immer höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.

Anders formuliert: Ein Branchenmindestlohn ist die verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche. Er gilt also nur für die Beschäftigten der Branche, für die er ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Man kann natürlich auch mehr verdienen, etwa wenn Berufserfahrung berücksichtigt wird. Das hängt vom Arbeitgeber ab.

Nachfolgend haben wir für euch die Branchenmindestlöhne einiger wichtiger Bereiche abgebildet. Es handelt sich um Brutto-Stundenlöhne. Wenn ihr den Wert mit 174 Stunden (durchschnittliche Anzahl von Arbeitsstunden pro Monat) multipliziert, kommt ihr auf das Monatsbruttogehalt.

Pflege

Der Branchenmindestlohn in der Pflegebranche unterscheidet sich nach Tätigkeit und Ausbildung.
Die Branchenmindestlöhne in der Pflege betragen
· für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 14,15 Euro (seit Dezember 2023), 15,50 Euro ab dem 1. Mai 2024, 16,10 Euro ab dem 1. Juli 2025.
· für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung: 15,25 Euro (seit Dezember 2023), 16,50 Euro ab dem 1. Mai 2024, 17,35 Euro ab dem 1. Juli 2025.
· für Pflegefachkräfte: 18,25 Euro (seit Dezember 2023) 19,50 Euro seit dem 1. Mai 2024, 20,50 Euro ab dem 1. Juli 2025.

Elektrohandwerk

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben) seit dem 1. Januar 2024 13,95 Euro.
Das gilt zum Beispiel für
· Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik
· Elektronikerinnen und Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik
· Elektronikerinnen und Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
· Elektronikerinnen und Elektroniker Automatisierungstechnik, Geräte- und Systemtechnik, Bürosystemtechnik
· Systemelektronikerinnen und Systemelektroniker.

Gebäudereinigung

Für die rund 700.000 Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger gilt seit dem 1. Januar 2024
· für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn von 13,50 Euro
· für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn von 16,70 Euro pro Stunde.
Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt
· 14,50 pro Stunde für Gesellen, ab dem 1. April 2024 15 Euro
· 12,50 Euro für ungelernte Arbeiter*innen, ab dem 1. April 2024 13 Uhr.

Maler und Lackierer

Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt
14,50 pro Stunde für Gesellen, ab dem 1. April 2024 15 Euro
12,50 Euro für ungelernte Arbeiter*innen, ab dem 1. April 2024 13 Uhr.

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