Grundsatzerklärung
Grundsatzerklärung der Signite GmbH
zur fairen und verantwortungsvollen Anwerbung und Vermittlung von Fachkräften
1. Präambel
Die Signite GmbH ist im Bereich der internationalen Anwerbung und Vermittlung von Fachkräften tätig. Dabei erkennen wir an, dass unsere Tätigkeit sowohl wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Auswirkungen hat und mit einer besonderen Verantwortung gegenüber den vermittelten Fachkräften, den Auftraggebern sowie den Herkunfts- und Zielländern verbunden ist.
Diese Grundsatzerklärung beschreibt die verbindlichen Prinzipien, nach denen Signite handelt. Sie ist Ausdruck unserer Selbstverpflichtung zu einer fairen, ethisch vertretbaren und rechtskonformen Anwerbungs- und Vermittlungspraxis und gilt für die Signite GmbH sowie für alle von uns eingebundenen Kooperations- und Geschäftspartner.
2. Achtung der Menschenrechte und rechtlicher Rahmen
Signite bekennt sich uneingeschränkt zur Achtung und zum Schutz der international anerkannten Menschenrechte. Unser Handeln orientiert sich insbesondere an:
• den internationalen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen,
• den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
• den Kernarbeitsnormen sowie den allgemeinen Grundsätzen und operativen Leitlinien für eine faire Personalbeschaffung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Wir halten sämtliche einschlägigen nationalen Gesetze sowie alle völker- und europarechtlichen Vorgaben ein, insbesondere im Bereich des Arbeits-, Aufenthalts-, Migrations- und Sozialrechts. Rechtswidriges oder unethisches Verhalten wird nicht toleriert.
3. Faire und ethisch vertretbare Anwerbung
Signite verpflichtet sich zu einer transparenten, diskriminierungsfreien und ethisch verantwortbaren Anwerbung von Fachkräften. Wir führen keine aktive Anwerbung in Ländern durch, in denen diese den lokalen Gesundheitssektor strukturell schwächen würde oder die auf einschlägigen Schutz und Empfehlungstabellen internationaler Organisationen (z. B. WHO) aufgeführt sind.
Unsere Vermittlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage freiwilliger, informierter Entscheidungen der Fachkräfte und ohne unzulässigen Druck, Täuschung oder Abhängigkeit.
4. Kostenfreiheit und Employer-Pays-Prinzip
Die Vermittlung von Fachkräften durch Signite ist für die Fachkräfte grundsätzlich kostenfrei.
Signite bekennt sich ausdrücklich zum Employer-Pays-Prinzip. Demnach tragen Arbeitgebende bzw. Auftraggebende alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Anwerbung, Vermittlung, Anerkennung, Qualifizierung, Migration und Integration entstehen.
Insbesondere werden Fachkräften keine Gebühren, Entgelte oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen auferlegt, weder direkt noch indirekt.
5. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Fachkräfte
Signite wirkt aktiv darauf hin, dass Fachkräfte keiner unangemessenen wirtschaftlichen Belastung oder Abhängigkeit ausgesetzt werden.
Unzulässige Bindungs-, Rückzahlungs- oder Vertragsstrafenklauseln, die über das rechtlich zulässige Maß hinausgehen oder den Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ widersprechen, lehnt Signite ab.
Sofern mit Arbeitgebern rechtlich zulässige Bindungsregelungen vereinbart werden, dürfen sich diese nicht auf das Vermittlungsentgelt beziehen und müssen angemessen, zeitlich begrenzt, transparent und verhältnismäßig ausgestaltet sein.
6. Transparenz und Information
Signite stellt sicher, dass Fachkräfte in verständlicher und geeigneter Form über:
• den Vermittlungsprozess,
• ihre Rechte und Pflichten,
• die vorgesehenen Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland,
• sowie über alle relevanten Vertragsinhalte
informiert werden.
Die Information erfolgt frühzeitig, nachvollziehbar, schriftlich und – soweit erforderlich – in einer Sprache, die die Fachkraft versteht. Hierbei werden stets persönliche Daten stets datenschutzkonform behandelt.
7. Nachhaltigkeit, Integration und Partizipation
Signite verfolgt einen nachhaltigen Ansatz der Fachkräftegewinnung. Ziel ist nicht die kurzfristige Platzierung, sondern eine langfristig tragfähige berufliche und soziale Integration.
Hierzu gehört insbesondere:
• eine passgenaue Auswahl unter Berücksichtigung fachlicher, sprachlicher und persönlicher Voraussetzungen,
• die Förderung sprachlicher und interkultureller Kompetenz,
• die Begleitung während der Anerkennungs- und Integrationsphase.
Die aktive Mitwirkung der Fachkräfte am gesamten Prozess wird gefördert und respektiert.
8. Gesamtverantwortung für die Leistungskette
Die Grundsätze dieser Erklärung gelten entlang der gesamten Dienstleistungskette. Signite verpflichtet daher auch ihre Kooperations- und Geschäftspartner:innen – insbesondere im Ausland – zur Einhaltung dieser Grundsätze.
Signite überprüft die Einhaltung im Rahmen geeigneter organisatorischer und vertraglicher Maßnahmen und behält sich vor, bei Verstößen angemessen zu reagieren.
9. Beschwerdemechanismen und Abhilfe
Signite hält für Fachkräfte sowie Geschäftspartner:innen ein faire, transparente und niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten vor und stellt dafür ein leicht zugängliches Beschwerdemanagement zur Verfügung, um sofortige Gegenmaßnahmen einzuleiten, z. B. bei einem Verstoß gegen den Kodex. Dies erfolgt entlang des folgenden Beschwerdemanagementprozesses:
1. Eingang der Beschwerde (schriftlich, mündlich, per E-Mail) von Fachkräften, Arbeitgebenden, Partner:innen oder Mitarbeitenden
2. Erfassung und Prüfung der Beschwerde hinsichtlich Zuständigkeit und Erfordernis von Maßnahmen
3. Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen, Information von Betroffenen, Änderung von Prozessen oder Kommunikationsstrukturen
4. Rückmeldung an den Beschwerdegeber innerhalb von 48 Stunden mit Information zu Lösung oder Schlichtungsversuch
5. Nachgelagerte erneute Überprüfung der Lösung und Archivierung der Beschwerde
Link zum Beschwerdeformular: https://www.signite-experts.com/beschwerdemanagement
Kontakt: Antonia Persoldt, info@signite-experts.com, Tel: +49 175 35580 637
Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung wird sorgfältig nachgegangen. Betroffene werden vor Benachteiligung geschützt, und es werden – sofern erforderlich – angemessene Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Als Folge eines Verstoßes können beispielsweise auch Vertragsverhältnisse gekündigt werden.
10. Geltung, Überprüfung und Weiterentwicklung
Diese Grundsatzerklärung ist verbindlich und wird regelmäßig auf Aktualität, Wirksamkeit und Rechtskonformität überprüft. Bei Änderungen rechtlicher oder fachlicher Anforderungen wird sie entsprechend angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung ist öffentlich zugänglich.
Grundsatzerklärung der Signite GmbH – Stand: [15.04.2026]