Der deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Ziel ist, die Pflege zu modernisieren und den Personalbedarf langfristig zu sichern.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz – sehr typisch langes deutsches Wortkonstrukt – entsteht ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil, das die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vereinfacht.
Die Ausbildung beginnt ab 1. Januar 2027. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung
- Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung