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Bundestag beschließt einheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenz

Bundestag beschließt einheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenz

Der deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Ziel ist, die Pflege zu modernisieren und den Personalbedarf langfristig zu sichern.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz – sehr typisch langes deutsches Wortkonstrukt – entsteht ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil, das die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vereinfacht.

Die Ausbildung beginnt ab 1. Januar 2027. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
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