Was kommt auf Euch zu?
Wer künftig in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten möchte, muss zusätzlich zum Nachweis der fachlichen Kompetenzen (durch Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) auch sich sprachlich verpflichtend prüfen lassen. Das heißt, ein normales B2-Sprachzertifikat (etwa vom Goethe Institut oder von telc) ist nicht mehr ausreichend. Vielmehr wird in allen Bundesländern eine sogenannte Fachsprachenprüfung Pflege (FSP) auf dem Sprachniveau B2 eingeführt. Wann diese kommt und was das alles für euch bedeutet, erfahrt ihr hier.
Umsetzung auf Ebene der einzelnen Bundesländer
So, wie ihr es schon im Rahmen der Berufsanerkennung kennt, bei der für die Beantragung entscheidend ist, wo ihr künftig arbeiten und leben werdet, ist es auch bei der FSP. Jedes Bundesland kann selber festlegen, wie die Prüfung abgehalten wird. Doch es gibt einen einheitlichen gesetzlichen Hintergrund. Allzu groß werden die Unterschiede daher nicht ausfallen.
Warum gibt es künftig die FSP?
Mit der Einführung der Fachsprachenprüfung soll sichergestellt werden, dass alle aus dem Ausland kommenden Pflegekräfte nur dann den Status einer Fachkraft erhalten, wenn sie sich auch sprachlich wirklich kompetent ausdrücken können. Es soll damit also garantiert werden, dass ihr im Beruf mit Kolleg:innen und Patient:innen angemessen auf Deutsch kommunizieren könnt.
Wie wird die FSP aussehen?
Die Fachsprachenprüfung B2 Pflege bezieht sich ausschließlich auf das Berufsfeld Pflege. Sie besteht aus zwei mündlichen Teilen und einem schriftlichen Teil. Hierbei geht es um die Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit auf der Niveaustufe B2. Es darf explizit kein pflegerisches Fachwissen geprüft werden! Denn dies findet in der Kenntnisprüfung oder beim Anpassungslehrgang gesondert statt.
Details am Beispiel Bayern:
Teil 1: Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der angemessenen mündlichen Ausdrucksfähigkeit und der Verwendung von laienverständlichen Bezeichnungen.
Teil 2: Berufsangehöriger-Berufsangehöriger-Gespräch (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der angemessenen mündlichen Ausdrucksfähigkeit und unter Verwendung/Verstehen von Fachbegriffen.
Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit unter Berücksichtigung des richtigen Einsatzes von Fachbegriffen.
Wie verhält es sich mit der FSP im Zusammenhang mit der Berufsanerkennung?
Die Fachsprachprüfung kann beliebig oft wiederholt werden und vor oder nach der Kenntnisprüfung abgelegt werden (Bayern). In jedem Fall wird die Berufsurkunde erst nach Bestehen sowohl der Fachsprach- als auch der Fachkenntnisprüfung ausgestellt.
Ab wann findet die Einführung der Fachsprachprüfung Pflege statt?
Wichtig: Ab 01.01.2024 gilt für all diese, dass nur noch die FSP zugelassene Prüfung ist.
Wichtig: Stichtage werden sich auf den Antragseingang für die Berufsanerkennung beziehen. Wie ist das zu Verstehen? Beispiel: in Bayern wird die FSP für Pflegekräfte zum 1. Juli 2023 eingeführt. Wenn am 30. Juni 2023 euer Antrag zur Berufsanerkennung eingereicht wird (bei der Behörde ankommt), dann müsst ihr noch keine FSP machen. Wenn aber euer Antrag einen Tag später eintrifft, also zum Stichtag 1. Juli, dann seid ihr schon verpflichtet, diese Prüfung zu machen!
Bekannte Starttermine
Baden-Württemberg: unbekannt
Bayern: 01.07.2023
„Nordländer“:
Bremen: 01.11.2022 (nur noch Fachsprachenprüfungen)
Hamburg: 01.01.2023
Mecklenburg-Vorpommern: voraussichtlich 01.07.2023
Schleswig-Holstein: 01.07.2023
Niedersachen: Starttermin noch unklar
Starttermin ebenfalls noch unklar in: Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt
Prüfungsgebühr/en
350 EUR je Prüfung (Bayern)
Tipp: redet vorab mit eurem Arbeitgeber, ob er die Kosten dafür übernimmt.
Offene Punkte
1. Vorbereitungskurse: Es werden derzeit häufig noch keine speziellen Vorbereitungskurse angeboten. Das sollte aber nur eine Frage der Zeit sein. Macht euch darüber also bitte keine Sorgen.
2. Übertragbarkeit: Unklar ist bislang, inwiefern eine Übertragbarkeit der Prüfungsergebnisse vom einen auf das andere Bundesland gehandhabt werden wird. Also: wenn ihr die Prüfung im einen Bundesland erfolgreich abgelegt habt, dann aber durch einen Arbeitsplatzwechsel direkt danach in ein anderes Bundesland wechselt, ist noch unklar, was dann passiert.