Die deutsche Regierung hat die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist, dass Pflegefachassistent:innen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Weil Deutschland durch den Föderalismus in 16 Bundesländer unterteilt ist, die bei Bildungsthemen mitreden dürfen, ist das Einführen eines solchen landesweiten Standards nicht selbstverständlich.
Die Fachassistent:innen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Die Ausbildungszeit wird künftig bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt. Bisherige Ausbildungen werden abgelöst. Wichtig: die einheitliche Ausbildung vereinfache auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.
Kern der neuen Ausbildung:
- Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
- Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
- Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und können künftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.
Es wird noch etwas dauern, bis das Gesetz verabschiedet wird und danach in Kraft tritt.
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