Das Gesetz dazu wurden bereits 2015 verabschiedet. Die Umsetzung hätte ab 2020 stattfinden sollen. Bayern wagte sich 2023 als erstes, die Fachsprachenprüfung u.a. für Physiotherapeuten einzuführen… Doch da sonst kein Bundesland etwas machte, hat man die Einführung dieser Prüfung, wie es sie für Humanmeduziner:innen schon lange deutschlandweit verpflichtend (auf C1-Sprachnievau) gibt, lieber verschoben. Schließlich wollte man keinen Nachteil für das eigene Land bei der Zuwanderung von ausländischen Pflegekräften, die sonst die Berufsanerkennung sicherlich nicht dort gemacht hätten.
Denn die Bedenken sind groß, dass eine solche Fachsprachenprüfung schwieriger sein könnte, als die bisher abverlangte „normale“ B2-Prüfung in Deutsch. Und weil andere Bundesländer damals nicht einmal richtig begonnen hatten, sich Gedanken über die Umsetzung zu machen, kam eines zum anderen.
Stand heute ist: eine verpflichtende Einführung der Fachsprachenprüfung B2 ist mittlerweile und gegenwärtig in keinem Bundesland mehr angedacht, auch wegen rechtlicher Bedenken hierzu. Einzelne Verwaltungen bemühen sich, mittel- bis langfristig eine Verpflichtung zu erreichen. Hier geht es aber um längere Zeithorizonte und andere Bundesländer sind wiederum strikt dagegen.
So sieht es inzwischen je Bundesland aus, was die Einführung der Fachsprachenprüfung für Pflegekräfte angeht:
Bayern: ausgesetzt; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Baden-Württemberg: derzeit nicht geplant; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Berlin: theoretisch möglich seit 19.6.2024, aber nicht verpflichtend; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Brandenburg: Nachweis ungeklärt, Planungen laufen; normales B2 weiterhin möglich
Bremen: theoretisch abzulegen ab 1.9.2022. Nachweis ungeklärt; Fachsprachprüfung soll präferierter Sprachnachweis werden; B2 weiterhin möglich
Hamburg: theoretisch abzulegen ab 1.1.2023; B2 weiterhin möglich bis zu einer bundesweiten Einführung
Hessen: derzeit nicht geplant; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Mecklenburg-Vorpommern: möglich seit 1.9.2023; Nachweis ungeklärt; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Niedersachsen: Einführung der verpflichtenden Fachsprachenprüfung ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Erfolgreiche Kenntnisprüfung gilt als ausreichender Sprachnachweis; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Nordrhein- Westfalen: derzeit nicht geplant
Rheinland-Pfalz: Anmeldung seit 1.1.2024 möglich, Nachweis ungeklärt; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Saarland: ungeklärt; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Sachsen: Einführung der Fachsprachprüfungen derzeit nicht verpflichtend, nur freiwillig vorgesehen, Sprachschulen steht es frei, diese zu entwickeln und einzuführen, dies ist bisher aber nicht der Fall; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Sachsen-Anhalt: ungeklärt; normales B2 wird weiterhin anerkannt
Schleswig-Holstein: theoretisch abzulegen ab 1.1.2024; B2 weiterhin möglich bis zu einer bundesweiten Einführung
Thüringen: ungeklärt; normales B2 wird weiterhin anerkannt