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Deutscher Bundestag beschließt neues Pflegegesetz

Deutscher Bundestag beschließt neues Pflegegesetz

Der deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Pflegefachkräften werden deutlich mehr Befugnisse eingeräumt und die Bürokratie in der Pflege soll reduziert werden. Pflegekräfte dürfen künftig zudem eigenverantwortlich bestimmte Heilbehandlungen durchführen.

Nach einer ärztlichen Erstdiagnose können sie Leistungen erbringen, die bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten waren. Denn die erforderliche fachliche Kompetenz haben sie ohnehin. Besonders weitreichend ist die Regelung, dass Pflegefachkräfte bestimmte Behandlungen auch ohne vorherige ärztliche Diagnose durchführen dürfen, wenn sie davor den Bedarf in der pflegerischen Diagnose selbst festgestellt haben.

Ferner erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege leichteren Zugang zu Präventionsleistungen. Konkret: Pflegefachkräfte können direkt Präventionsberatungen durchführen oder Präventionsempfehlungen geben. Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt. Der deutsche Bundesrat und damit die Versammlung der Bundesländer muss diesem Gesetz noch zustimmen, so dass es in Kraft treten kann.

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