Gute Nachrichten: Der Deutsche Bundestag hat am 19. Mai ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verabschiedet. Es handelt sich um jeweils rund 500 Millionen Euro, die sowohl für Krankenhäuser als auch für Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden dann an das Pflegepersonal ausgezahlt. Diese Gelder und damit den Bonus sollen bekommen:
Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behandeln mussten, die beatmet werden mussten. Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der direkten Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und an Intensivmediziner weiter, die dort länger als sechs Monate tätig sind. Intensivpflegefachkräfte erhalten einen 1,5-fach höheren Bonus als normale Fachkräfte.
Im Bereich der Alten- oder Langzeitpflege sind bestimmte Arbeitgeber verpflichtet, ihren Pflegekräften in der zweiten Jahreshälfte 2022 einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen.
Alle Beschäftigten, die zwischen November 2020 und dem 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer solchen Pflegeeinrichtung gearbeitet haben und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt und tätig sind, erhalten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus (gestaffelt nach Pflegenähe, Qualifikation, Umfang).
Vollzeitbeschäftigte in der direkten Betreuung und Pflege erhalten die höchste Prämie von bis zu 550 Euro.
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