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Das Einwanderungsgesetz für Deutschland: Neuerungen ab Juni 2024 zur Westbalkanregelung, und die Chancenkarte

Das Einwanderungsgesetz für Deutschland: Neuerungen ab Juni 2024 zur Westbalkanregelung, und die Chancenkarte

Mit dem neuen Einwanderungsgesetz kommt es für Arbeitsplatzsuchende und für Menschen aus dem Westbalkan zu einigen Erleichterungen bei der Einwanderung nach Deutschland. Hier geht es bei uns im dritten und letzten Teil um die Gesetze, die ab Juni 2024 gelten.

Einführung der Chancenkarte zur Jobsuche

Für einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche wird eine Chancenkarte eingeführt. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese zu bekommen:
1. Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als „Fachkräfte“ nach § 18 Abs. 3 AufenthG gelten, können die Chancenkarte ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
2. Alle anderen müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1 GER) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2 GER) erforderlich.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punkte sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche. Wenn man danach keinen anderen Erwerbstitel bekommen kann, aber dennoch ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung hat, kann die Chancenkarte um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Westbalkanregelung

Die Westbalkanregelung bietet Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland. An sich war diese Regelung bis Ende 2023 befristet, wird aber nun entfristet. Das heißt, es gibt kein zeitliches Limit mehr.

Ab Juni 2024 beträgt das Kontingent jährlich 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit. Und: das bislang übliche Losverfahren für Visa entfällt und damit auch die große Unsicherheit. An die Stelle tritt ein einfacherer Weg, wenn der Arbeitgeber im Vorfeld eine Vorabzustimmung beantragt, kann danach normal der entsprechende Visum aber eben ohne Losverfahren angestoßen werden.

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