Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf zum Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Pflegefachkräfte sollen dadurch stärker in die Versorgung eingebunden und ihre Kompetenzen besser genutzt werden. Dadurch würden sie in ihrer Arbeit aufgewertet und motiviert. Zudem würden Ärzte entlastet und Pflegebedürftige erhielten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen.
Der Gesetzentwurf enthält im Hinblick auf die berufliche Pflege unter anderem folgende Regelungen:
- Pflegefachkräfte sollen künftig eigenverantwortlich „weitergehende Leistungen als bisher“ und bestimmte, bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen dürfen. Insbesondere beim Wundmanagement, beim Management von Diabetes und Demenz sowie im Rahmen von Folgeverordnungen sollen sie „mehr Befugnisse und erweiterte Möglichkeiten“ bekommen.
- Im Pflegeberufegesetz soll klargestellt werden, dass Pflegefachkräfte heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen.
- Die Aufgaben von Pflegefachkräften in der Versorgung sollen in einem Projekt gemeinsam mit den Pflegeberufsorganisationen differenziert beschrieben werden. Dieser sogenannte „Muster-Scope of Practice“ soll als Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen dienen.
- Die „Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene“ sollen gestärkt und systematisch an den sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben
Die Umsetzung des Gesetzes ist jedoch ungewiss, denn es stehen in Deutschland Neuwahlen an und die aktuelle Bundesregierung verfügt nicht mehr über die nötige Mehrheit im Bundestag.
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