In Deutschland gelten seit einiger Zeit in pflegeintensiven Bereichen von Krankenhäusern so genannte Personaluntergrenzen für Pflegekräfte. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass in den Abteilungen, in denen eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Pflegekräfte besonders wichtig ist, immer genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Diese Untergrenzen müssen von den Krankenhäusern umgesetzt werden und gelten zum Beispiel für die Intensivmedizin und die pädiatrische Intensivmedizin, die Allgemeinchirurgie und die Unfallchirurgie, die Innere Medizin und die Kardiologie, die Herzchirurgie und die Neurologie. Auf der Intensivstation muss zum Beispiel tagsüber für 2,5 Patienten eine Pflegekraft zur Verfügung stehen, in der Nachtschicht 3,5 Pflegekräfte.
Das Ganze soll nun ausgeweitet werden. Auch in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Rheumatologie und der Urologie sollen künftig entsprechende Anforderungen gelten. Damit wären 90 % aller Krankenhausfälle in Deutschland von der gesetzlichen Vorgabe erfasst.
Das Ganze eröffnet auch denjenigen, die aus dem Ausland kommen, die Möglichkeit, in Deutschland in einem Krankenhaus zu arbeiten – und gute Arbeitsbedingungen, schließlich muss man sich um weniger Patienten kümmern und hat so mehr Zeit für jeden Einzelnen.
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