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Gesundheitspolitik: Deutsches Kabinett beschließt Pflegegesetze

Gesundheitspolitik: Deutsches Kabinett beschließt Pflegegesetze

Die deutsche Bundesregierung hat zentrale Gesetzesvorhaben zur Stärkung und Weiterentwicklung der Pflege beschlossen, um die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die medizinische Versorgung zu verbessern.

Kern der zwei Gesetze ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und umfassende Maßnahmen zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.

Wir gehen hier nur auf das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ein.

Mit dem neuen Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsprofil geschaffen, das die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablöst. Der Wechsel des Arbeitsplatzes von einem Bundesland in ein anderes soll dadurch einfacher werden. Auch die Gehälter sollen bereits für Auszubildende attraktiver werden. Start ist der 1. Januar 2027, Dauer 18 Monate in Vollzeit.

Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege. Zudem wird die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht – durch einheitliche Verfahren wie Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge.

Absolventinnen und Absolventen können eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson anschließen und anschließend sogar ein Pflegestudium aufnehmen. Auch abgebrochene Fachkraftausbildungen können angerechnet werden.

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