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Personaluntergrenzen: Neue Vorgaben für Pflegepersonal in der Neurochirurgie

Personaluntergrenzen: Neue Vorgaben für Pflegepersonal in der Neurochirurgie

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erweitert sich erneut um einen weiteren pflegesensitiven Bereich: die Neurochirurgie. Ab Anfang kommenden Jahres, also 2024, gilt dann in der Tagschicht ein Verhältnis von neun Patient:innen zu einer Pflegefachkraft und in der Nachtschicht von 18 zu eins.

Mit diesen Quoten soll in deutschen Krankenhäusern durch ausreichend Fachpersonal für die nötige Pflegequalität und damit hohen Standards für die Patient:innen in Bereichen gesorgt werden, wo besonders viel Pflege erforderlich ist. Mit der Einführung des Bereichs der Neurochirurgie werden voraussichtlich rund 93,5 Prozent aller Belegungstage von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt.

Für internationale Fachkräfte mit Berufserfahrung in diesem Bereich bedeutet das künftig, dass mehr Personal für diese Abteilungen gesucht wird und es also auch mehr attraktive Jobmöglichkeiten gibt.

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