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Pflegekräfte in Deutschland: So steigt der Mindestlohn bis 2025

Pflegekräfte in Deutschland: So steigt der Mindestlohn bis 2025

Wer in der Pflege arbeitet, verdient inzwischen gutes Geld. Die Pflegekommission hat sich im Februar 2022 auf eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege, sowie zusätzliche Urlaubstage geeinigt und entsprechend stufenweise steigende Stundenlöhne vorgeschlagen.

Die erste Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte ist in Deutschland zum 1. September 2022 erfolgt. Zuletzt wurde er am 1. Mai 2024 erhöht.

Der Bundesregierung zufolge werden die Mindestlöhne aller drei Gruppen folgendermaßen erhöht:

Pflegefachkräfte:

  • Am 1. September 2022 wurde der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 17,10 Euro angehoben.
  • Am 1. Mai 2023 ist er auf 17,65 Euro gestiegen und am 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro.
  • Am 1. Mai 2024 ist der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro gestiegen.
  • Zum 1. Juli 2025 soll der Mindestlohn auf 20,50 Euro steigen.

Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung:

  • Am 1. September 2022 wurde der Mindestlohn für Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung von 12,50 Euro auf 14,60 Euroangehoben.
  • Am 1. Mai 2023 ist er auf 14,90 Euro gestiegen und am 1. Dezember 2023 auf 15,25 Euro.
  • Am 1. Mai 2024 ist der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 16,50 Euro gestiegen
  • Zum 1. Juli 2025 soll der Mindestlohn auf 17,35 Euro steigen.

Pflegekräfte ohne Ausbildung:

  • Am 1. September 2022 wurde der Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung von 12 Euro auf 13,70 Euroangehoben.
  • Am 1. Mai 2023 ist er auf 13,90 Euro gestiegen und am 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro.
  • Am 1. Mai 2024 ist der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro gestiegen.
  • Zum 1. Juli 2025 soll der Mindestlohn auf 16,10 Euro steigen.

Neben dem Mindestlohn erhöht sich für alle drei Gruppen zudem der Urlaubsanspruch. Verdi zufolge wurde der Anspruch 2022 von 26 Tagen auf 27 Tage erhöht. Seit 2023 haben Pflegekräfte bei einer Fünf-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen.

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