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Ankunft in Deutschland ohne Defizitbescheid: wie die „Anerkennungspartnerschaft“ funktioniert

Ankunft in Deutschland ohne Defizitbescheid: wie die „Anerkennungspartnerschaft“ funktioniert

Mit dem neuen Einwanderungsgesetz für Deutschland gibt es seit dem 1. März die Möglichkeit, als künftige Fachkraft auch ohne Defizitbescheid ein Visum zu bekommen. Wie genau das funktioniert, erklären wir euch hier.
Seit Anfang dieses Monats können Anträge für ein Arbeitsvisum auch ohne Defizitbescheid gestellt werden. Am Ende steht auch bei diesem Visumweg immer noch zwingend die Anerkennung deines ausländischen Berufsabschlusses. Aber man kann früher nach Deutschland reisen und die Arbeit aufnehmen, eben weil man nicht mehr auf den Bescheid warten muss. Diese Alternative ermöglicht der deutsche Gesetzgeber bewusst, weil in zu vielen Fällen das Warten auf den Defizitbescheid alles ausgebremst hat.

Was braucht man neben der üblichen Dokumente speziell für einen solchen Visumantrag?

  • Einen in der Heimat staatlich anerkannten Berufsabschluss, Dauer mindestens zwei Jahre (Vollzeit)
  • Den Nachweis der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) über eine positive Bewertung ihres Abschlusszeugnisses zu diesem Berufsabschluss.
  • Ein konkretes Arbeitsplatzangebot (Arbeitsvertrag) eines geeigneten Arbeitgebers (geprüft wird, ob der Arbeitgeber bereits Erfahrung mit der beruflichen Ausbildung oder Nachqualifizierung gesammelt hat)
  • Nachweis von Sprachkenntnis (anerkanntes Zertifikat): mindestens A2, bei Pflegekräften B1.
  • Keinen Defizitbescheid! Aber ihr Arbeitgeber muss mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung schließen über die sogenannte Anerkennungspartnerschaft. Das kann auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden oder in einem eigenen Dokument. Inhaltlich gemeint ist damit, dass die Durchführung des Anerkennungsverfahrens parallel zur Anstellung, ihrer Arbeit (ihrem Beschäftigungsverhältnis) ermöglicht wird.
Wer sich ein wenig auskennt merkt: der Unterschied zum gewohnten Antrag mit Defizitbescheid liegt wirklich nur, aber das kann entscheidend sein, bei der Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft. Das kann, wenn man einen Arbeitgeber hat und ein gültiges Sprachzertifikat, wirklich entscheidend zur Beschleunigung der Abreise nach Deutschland beitragen.
Wichtiger Nachtrag: Man kann auch immer noch den Antrag mit Defizitbescheid machen, diese Möglichkeit bleibt bestehen und wird vermutlich auch zumindest bei reglementierten Berufen (Pflegekräfte, Physiotherapeuten) weiterhin bei fast allen Fällen genutzt. Am Ende ist es der Arbeitgeber, der festlegt, welchen Weg man geht.
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