Blog

Corona-Impfpflicht wird abgeschafft

Corona-Impfpflicht wird abgeschafft

Seit Mitte März 2022 muss das Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern in Deutschland nachweisen, dass es vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist oder sich davon erholt hat. Diese Regelung gilt auch für Personal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Arztpraxen, Notdiensten oder Entbindungseinrichtungen. Andernfalls drohen ein Tätigkeitsverbot oder Bußgelder.

Nun läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus zum Jahresende aus. Das Bundesgesundheitsministerium begründet diese Entscheidung mit der geringen und stetig sinkenden Zahl der Covid-Fälle in den letzten Wochen. Die Impfpflicht sollte gefährdete Personengruppen besser vor einer Ansteckung durch das Personal schützen; dieser Effekt ist jedoch mit der Zunahme der Corona-Variante BQ.1.1 nicht mehr gegeben.

Das bedeutet auch, dass alle aus dem Ausland stammenden Personen, die im nächsten Jahr in Deutschland als Krankenschwestern und -pfleger arbeiten werden, den mitunter aufwändigen Nachweis des Impfschutzes gegen Corona gesetzlich nicht mehr benötigen. Einige Arbeitgeber können jedoch noch für eine gewisse Zeit darauf bestehen.

Zurück