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Angestellte bei öffentlichen Einrichtungen: Gehaltserhöhungen für Pflegekräfte

Angestellte bei öffentlichen Einrichtungen: Gehaltserhöhungen für Pflegekräfte

Für Pflegekräfte, die in öffentlichen, also zum Staat gehörenden Einrichtungen beschäftigt sind, gibt es noch in der ersten Jahreshälfte 2024 mehr Geld.

Ab 1. März gibt es für Pflegekräfte, die in öffentlichen Einrichtungen beschäftigt sind, mehr Geld. Das geht aus der Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hervor.

Festgelegt sind ihre Gehälter im Tarifvertrag für Pflegefachkräfte (TVöD-P), dieser gilt für Bund wie auch Kommunen. Betroffen sind Pflegende, die etwa im Krankenhaus, in der Psychiatrie oder in der Altenpflege arbeiten oder auch Operationstechnische Assistenten.

Die Gehaltssteigerung soll in zwei Schritten erfolgen: Erst wird um einen (Sockel-)Betrag von 200 Euro das Gehalt angehoben. Danach wird noch einmal um 5,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung solle in jedem Fall 340 Euro betragen. Gültig ist sie von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024.

Beispiel: wenn jemand in Entgeltgruppe 5, Stufe 3 arbeitet, hat er bisher Monatsbrutto 2916 Euro Brutto pro Monat verdient. Durch den Sockel kommen weitere 200 Euro dazu, macht 3116 Euro. Darauf werden die 5,5 Prozent angerechnet, weitere 171 Euro. Insgesamt kommen demnach 371 Euro oben drauf, was ab März 2024 zu einem Monatsbrutto von 3288 Euro führt.

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