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Corona bonus for nurses in Germany, extra money

Seniorenheim darf ungeimpfte Mitarbeiter von der Arbeit freistellen

Ein Pflegeheim in Hessen darf zwei Mitarbeiter, die nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, von der Arbeit freistellen. Das hat das örtliche Arbeitsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Das zuständige Gericht hatte am 12. April die Anträge einer Wohnbereichsleiterin und einer Pflegefachkraft auf Beschäftigung unter Hinweis auf ihre Arbeitsverträge abgelehnt. Die beiden Mitarbeiter hatten bis zum 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorgelegt und waren deshalb von ihrem Arbeitgeber ab dem 16. März 2022 ohne Lohnfortzahlung freigestellt worden.

Nach Ansicht des Gerichts überwiegt das Interesse der Bewohner am Gesundheitsschutz. Es stehe im Ermessen des Arbeitgebers, Arbeitnehmer freizustellen, die der Verpflichtung zur Vorlage eines Impf- oder Rekonvaleszenznachweises nicht nachkommen.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hatte im Dezember 2021 beschlossen, dass ab Mitte März 2022 Personen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen in Deutschland arbeiten, geimpft oder rekonvaleszent sein müssen. Zu diesen Einrichtungen und Betrieben gehören alle Bereiche des Gesundheits- und Pflegewesens. Denn Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen, die pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen betreuen, haben eine besondere Verantwortung, da sie intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen haben, die ein hohes Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben.

Die Umsetzung wird in den einzelnen Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt.

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